27 August 2024 Waterland unterstützt gemeinsam mit Vendis Capital und Jan Ollevier das weitere Wachstum von X²O
Waterland, ein führender paneuropäischer Investor, hat die Mehrheitsbeteiligung an X²O übernommen, dem führenden Omni-Channel-Händler für sichtbare Sanitärausstattung und -einrichtung in der Benelux.
X²O wurde 2004 vom belgischen Unternehmer Jan Ollevier gegründet, welcher das innovative B2C Konzept mit attraktivem Preis-Leistungs-Verhältnis in Belgien entwickelte und die ersten Showrooms in den Niederlanden eröffnete. 2016 investierte Vendis Capital mit seinem zweiten Fonds in X²O und unterstützte das Managementteam bei einer raschen Expansion in Belgien und den Niederlanden, sowohl offline als auch online. Kürzlich eröffnete das Unternehmen seine ersten Showrooms in Deutschland. Um das starke Wachstum von insgesamt mehr als 50 Showrooms zu unterstützen, implementierte die Gruppe ein neues ERP-System und betreibt ein modernes und nachhaltiges Logistikzentrum.
Waterland übernimmt die Mehrheitsbeteiligung an X²O mit der Strategie, die weitere internationale Expansion zu unterstützen. Sowohl Vendis als auch Jan Ollevier reinvestieren in X²O und werden mit einer signifikanten Minderheitsbeteiligung Teil des Unternehmens bleiben. Für Vendis ist dies bereits die dritte Investition aus dem €450-Millionen-Fonds Vendis IV, welcher Anfang dieses Jahres aufgelegt wurde.
Peter Demets, CEO von X²O seit 2018, kommentiert die neue Partnerschaft: „Wir freuen uns darauf, mit Waterland diese neue Wachstumsphase einzuleiten. Unser Unternehmen hat umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Investoren, um wichtige Meilensteine zu erreichen, und wir sind zuversichtlich, dass Waterland mit seiner starken Erfolgsbilanz und strategischem Ansatz ein idealer Partner für uns ist. Diese sorgfältig durchdachte Partnerschaft gewährleistet Kontinuität und ermöglicht es uns, unsere Präsenz weiter auszubauen und unseren Kunden weiterhin überlegenen Wert und ein erstklassige Kauferlebnis zu bieten.“
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der üblichen Genehmigung durch die Fusionskontrollbehörden.